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Steuerstrategie-Beratung und Steuergestaltung

Buchen Sie einen Beratungstermin für die Steuerstrategie-Beratung und Steuergestaltung

Profitieren Sie von unserer 100%-Spezialisierung auf die Steuerstrategie-Beratung und Steuergestaltung und buchen Sie Beratungsstunden (hochspezialisierte Individualberatung mit Steuerberater Benedikt Aigner, LL.M., M.Sc.).

Wir finden steuerliche Lösungen für Ihre wirtschaftlichen Ziele und beraten Sie dabei umfassend zu nachfolgenden Fragen der Gestaltungs- und Steuerstrategieberatung:

Wie funktioniert die sog. Null-Steuer-Strategie bei Immobilien und ab wann ist eine Holding-Strukturierung sinnvoll?
Immobilien im Privatvermögen oder lieber im Betriebsvermögen?
Welche Steuerstrategie passt zu welcher Immobilienstrategie (Buy & Hold vs. Fix & Flip)?
Welche Steuerstrategie ist für welchen Immobilienstandort geeignet (A, B, C, D Standort)?
Welche Immobilieninvestition ist steuerlich und wirtschaftlich sinnvoll und von welcher Investition sollte besser Abstand genommen werden?
Wie baue ich ein Immobilienvermögen steueroptimiert auf (vom ersten Kauf hin zum eigenen Portfolio)?
Wie minimiere ich die Steuerbelastung auf meine Immobilien erheblich, was sind die Stellschrauben?
Welcher immobilienhaltende Rechtsträger hat welche Steuerbelastungsquote (Gestaltungen beim Steuertarif)?
Welche weiteren Stellschrauben zur Steuerreduzierung gibt es (Gestaltungen an der steuerlichen Bemessungsgrundlage)?

Überdies stehen wir Ihnen auch punktuell oder projektbezogen als strategischer Steuerberater oder für eine Zweitmeinung zur Verfügung.


pro Beratungsstunde 420 € zzgl. USt
Wenn Sie schnell sind profitieren Sie noch von unserer Umsatzsteuerbefreiung als Kleinunternehmer i.S.d. § 19 UStG, sodass keine zusätzliche Umsatzsteuer anfällt. Wir arbeiten mit einem fest vereinbarten Zeithonorar (Vergütungsvereinbarung) von 420 € netto je Beratungsstunde nach § 4 StBVV (Steuerberatervergütungsverordnung). Dies bedeutet für Sie: Fairness und Planungssicherheit durch maximale Kostentransparenz bereits im Vorhinein.

Das Beste: Unsere Rechnung ist bei Ihnen vollständig als Werbungskosten/ Betriebsausgaben in der jeweiligen Einkunftsart abziehbar (steuermindernd). Bei Fragen schreiben Sie uns gerne Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

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StB Benedikt Aigner, LL.M., M.Sc.
Steuerberater
Master of Laws für Wirtschafts- und Steuerrecht
Master of Science für Steuerberatung
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