Beratungspakete & Seminare für Immobilieninvestoren
Exklusives 2-Tages-INTENSIV-Seminar in München
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Ort: In den Kanzleiräumen von s t e u e r b e r a t e r aigner - Kanzlei für Immobiliensteuerrecht in der Maximilianstraße 2, 80539 München (im Palais an der Oper)
Datum: 4. und 5. November 2025 (limitierte Teilnehmeranzahl)
Dozent: Immobilieninvestor und Steuerberater Benedikt Aigner, LL.M, M.Sc.
Bei Fragen zur Buchung schreiben Sie uns gerne:
Exklusive Inhalte des 2-Tages-INTENSIV-Seminars sind unter anderem:
Wie reduziere ich meine Steuerbelastung massiv? Verstehen Sie das Steuersystem und lernen Sie die Stellschrauben zur Gestaltung Ihrer Steuerbelastungsquote; Erhalten Sie Einblick in die Praxis der rechtsträgerschaftlichen Steuergestaltung; Was sind die Vorteile und Nachteile der Steuerstrategien für Immobilieninvestitionen als natürliche Person, mittels Personengesellschaft oder via Kapitalgesellschaft einschließlich Holdingstruktur; Lernen Sie die Besteuerung für Buy & Hold und Fix & Flip und optimieren Sie Ihre Strategie in Abhängigkeit der Lage (A,B,C,D Standorte); Premium-Inhalt: Gibt es eine Steuerbelastungsquote von 0%? Lernen Sie hierfür die Null-Steuer-Strategie aus 1. Hand und wenden Sie diese auch für Ihre Immobilien rechtssicher an; Erkennen Sie steuerrechtliche Risiken für Ihren Vermögensaufbau mit Immobilien, einschließlich der wichtigen Rechtsfiguren der Betriebsaufspaltung und des gewerblichen Grundstückshandels und vermeiden Sie sie gekonnt; Erhalten Sie hilfreiche Praxistipps u.a. zu den Prüfungsgebieten des Finanzamts sowie zur Außenprüfung/ Betriebsprüfung;
Ausblick: Wie entwickelt sich der Immobilienmarkt? Identifizieren Sie Chancen und Risiken von Immobilientrends; Welche Änderungen für Immobilieninvestoren wird es zukünftig im Immobiliensteuerrecht geben und wie reagiere ich am besten darauf? Profitieren Sie zudem von den Learnings und Erfahrungen anderer Immobilieninvestoren; Lernen Sie Gleichgesinnte kennen und connecten Sie.
Wenn Sie schnell sind profitieren Sie noch von unserer Umsatzsteuerbefreiung als Kleinunternehmer i.S.d. § 19 UStG, sodass keine zusätzliche Umsatzsteuer anfällt. Unser Festpreis (Vergütungsvereinbarung) nach § 4 StBVV (Steuerberatervergütungsverordnung) bedeutet für Sie: Fairness und Planungssicherheit durch maximale Kostentransparenz bereits im Vorhinein.
Das Beste: Unsere Rechnung ist bei Ihnen vollständig als Werbungskosten/ Betriebsausgaben in der jeweiligen Einkunftsart abziehbar (steuermindernd). Bei Fragen schreiben Sie uns gerne
Immobiliensteuerrecht
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Profitieren Sie von unserer 100%-Spezialisierung auf das Immobiliensteuerrecht und buchen Sie Beratungsstunden im Immobiliensteuerrecht (hochspezialisierte Individualberatung mit Steuerberater Benedikt Aigner, LL.M., M.Sc.).
Das Immobiliensteuerrecht umfasst alle für die Immobilienbesteuerung relevanten Steuerarten. Daher beraten wir mit maßgeschneiderten Lösungen Private Clients (Immobilieneigentümer, Privatinvestoren, Käufer- und Verkäufer, Vermieter und Kapitalanleger) sowie Immobilienunternehmer und Gesellschaften (Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften) mit Immobilienbezug umfassend im:
- Ertragsteuerrecht: Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer
- Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht
- Grunderwerbsteuerrecht
- Grundsteuerrecht
- Umsatzsteuerrecht
Ferner beraten wir Sie im Einspruchsverfahren und unterstützen Sie bei Außenprüfungen/ Betriebsprüfungen (Begleitung, Analyse, Risikoabwehr) mit unserer Expertise auf dem Gebiet des Immobiliensteuerrechts.
Überdies dürfen Sie uns jederzeit für eine steuerliche Zweitmeinung buchen und beauftragen.
Wenn Sie schnell sind profitieren Sie noch von unserer Umsatzsteuerbefreiung als Kleinunternehmer i.S.d. § 19 UStG, sodass keine zusätzliche Umsatzsteuer anfällt. Wir arbeiten mit einem fest vereinbarten Zeithonorar (Vergütungsvereinbarung) von 420 € netto je Beratungsstunde nach § 4 StBVV (Steuerberatervergütungsverordnung). Dies bedeutet für Sie: Fairness und Planungssicherheit durch maximale Kostentransparenz bereits im Vorhinein.
Das Beste: Unsere Rechnung ist bei Ihnen vollständig als Werbungskosten/ Betriebsausgaben in der jeweiligen Einkunftsart abziehbar (steuermindernd). Bei Fragen schreiben Sie uns gerne
Steuerstrategie-Beratung und Steuergestaltung
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Profitieren Sie von unserer 100%-Spezialisierung auf die Steuerstrategie-Beratung und Steuergestaltung und buchen Sie Beratungsstunden (hochspezialisierte Individualberatung mit Steuerberater Benedikt Aigner, LL.M., M.Sc.).
Wir finden steuerliche Lösungen für Ihre wirtschaftlichen Ziele und beraten Sie dabei umfassend zu nachfolgenden Fragen der Gestaltungs- und Steuerstrategieberatung:
Wie funktioniert die sog. Null-Steuer-Strategie bei Immobilien und ab wann ist eine Holding-Strukturierung sinnvoll?
Immobilien im Privatvermögen oder lieber im Betriebsvermögen?
Welche Steuerstrategie passt zu welcher Immobilienstrategie (Buy & Hold vs. Fix & Flip)?
Welche Steuerstrategie ist für welchen Immobilienstandort geeignet (A, B, C, D Standort)?
Welche Immobilieninvestition ist steuerlich und wirtschaftlich sinnvoll und von welcher Investition sollte besser Abstand genommen werden?
Wie baue ich ein Immobilienvermögen steueroptimiert auf (vom ersten Kauf hin zum eigenen Portfolio)?
Wie minimiere ich die Steuerbelastung auf meine Immobilien erheblich, was sind die Stellschrauben?
Welcher immobilienhaltende Rechtsträger hat welche Steuerbelastungsquote (Gestaltungen beim Steuertarif)?
Welche weiteren Stellschrauben zur Steuerreduzierung gibt es (Gestaltungen an der steuerlichen Bemessungsgrundlage)?
Überdies stehen wir Ihnen auch punktuell oder projektbezogen als strategischer Steuerberater oder für eine Zweitmeinung zur Verfügung.
Wenn Sie schnell sind profitieren Sie noch von unserer Umsatzsteuerbefreiung als Kleinunternehmer i.S.d. § 19 UStG, sodass keine zusätzliche Umsatzsteuer anfällt. Wir arbeiten mit einem fest vereinbarten Zeithonorar (Vergütungsvereinbarung) von 420 € netto je Beratungsstunde nach § 4 StBVV (Steuerberatervergütungsverordnung). Dies bedeutet für Sie: Fairness und Planungssicherheit durch maximale Kostentransparenz bereits im Vorhinein.
Das Beste: Unsere Rechnung ist bei Ihnen vollständig als Werbungskosten/ Betriebsausgaben in der jeweiligen Einkunftsart abziehbar (steuermindernd). Bei Fragen schreiben Sie uns gerne
Smarte Steueroptimierung
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Wir prüfen sofortige Möglichkeiten zur Steueroptimierung für Ihre Immobilie (Neu- oder Bestandsobjekt).
Reservieren Sie zunächst einen 15-minütigen Kick-Off-Termin für ein kurzes Kennenlernen, zur Erstbesprechung Ihrer individuellen Situation sowie der weiteren Vorgehensweise (der Kurztermin ist bereits Teil des Paketes und wird nicht zusätzlich berechnet).
Wenn Sie schnell sind profitieren Sie noch von unserer Umsatzsteuerbefreiung als Kleinunternehmer i.S.d. § 19 UStG, sodass keine zusätzliche Umsatzsteuer anfällt. Unser Festpreis (Vergütungsvereinbarung) nach § 4 StBVV (Steuerberatervergütungsverordnung) bedeutet für Sie: Fairness und Planungssicherheit durch maximale Kostentransparenz bereits im Vorhinein.
Festpreis gilt nur bis zu einem Objektvolumen von 1 Mio. €.
Das Beste: Unsere Rechnung ist bei Ihnen vollständig als Werbungskosten/ Betriebsausgaben in der jeweiligen Einkunftsart abziehbar (steuermindernd). Bei Fragen schreiben Sie uns gerne
Anmerkung: Für die Steueroptimierung höhervolumiger oder mehrerer Objekte und ganzer Portfolien schreiben Sie uns gerne eine Mail für ein individuelles Angebot an
Passgenaue Steuerstrategie
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Wir entwickeln eine maßgeschneiderte Steuerstrategie für Ihre Immobilie(n) und stellen Ihnen praxiserprobte Strategien vor (inklusive Vorstellung der Null-Steuer-Strategie).
Phase 1: Umfangreiche Analyse Ihrer aktuellen Situation & persönlichen Zielsetzung; Phase 2: Vorstellung praxiserprobter Steuerstrategien sowie ausgewählter Best-Practice-Lösungen; Phase 3: Entwicklung einer passgenauen und rechtssicheren Steuerstrategie für Ihr Immobilienvermögen.
Für ein individuelles Angebot schreiben Sie uns gerne die Eckdaten an
Im Anschluss reservieren Sie gerne zunächst einen 15-minütigen Kick-Off-Termin für ein kurzes Kennenlernen, zur Erstbesprechung Ihrer individuellen Situation sowie der weiteren Vorgehensweise (der Kurztermin ist Teil des Paketes und wird nicht zusätzlich berechnet).
Wenn Sie schnell sind profitieren Sie noch von unserer Umsatzsteuerbefreiung als Kleinunternehmer i.S.d. § 19 UStG, sodass keine zusätzliche Umsatzsteuer anfällt. Unsere Festpreise (Vergütungsvereinbarung) nach § 4 StBVV (Steuerberatervergütungsverordnung) bedeuten für Sie: Fairness und Planungssicherheit durch maximale Kostentransparenz bereits im Vorhinein.
Das Beste: Unsere Rechnung ist bei Ihnen vollständig als Werbungskosten/ Betriebsausgaben in der jeweiligen Einkunftsart abziehbar (steuermindernd).
Bei Fragen schreiben Sie uns gerne
Käufer
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Wir prüfen steuerrechtlich Ihren notariellen Kaufvertragsentwurf, identifizieren etwaige Steuerrisiken vor Erwerb und geben wichtige Hinweise zu Steuerklauseln. Ferner beantworten wir Ihre steuerlichen Fragen zum Immobilienkauf und beraten Sie diesbezüglich zur Ihren Steueroptimierungsmöglichkeiten.
Reservieren Sie zunächst einen 15-minütigen Kick-Off-Termin für ein kurzes Kennenlernen, zur Erstbesprechung Ihrer individuellen Situation sowie der weiteren Vorgehensweise (der Kurztermin ist bereits Teil des Paketes und wird nicht zusätzlich berechnet).
Wenn Sie schnell sind profitieren Sie noch von unserer Umsatzsteuerbefreiung als Kleinunternehmer i.S.d. § 19 UStG, sodass keine zusätzliche Umsatzsteuer anfällt. Unser Festpreis (Vergütungsvereinbarung) nach § 4 StBVV (Steuerberatervergütungsverordnung) bedeutet für Sie: Fairness und Planungssicherheit durch maximale Kostentransparenz bereits im Vorhinein.
Das Beste: Unsere Rechnung ist bei Ihnen vollständig als Werbungskosten/ Betriebsausgaben in der jeweiligen Einkunftsart abziehbar (steuermindernd). Bei Fragen schreiben Sie uns gerne
Festpreis gilt nur bis zu einem Objektvolumen von 1 Mio. €.
Anmerkung: Für die Steueroptimierung höhervolumiger oder mehrerer Objekte und ganzer Portfolien schreiben Sie uns gerne eine Mail für ein individuelles Angebot an
Verkäufer
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Wir prüfen steuerrechtlich Ihren notariellen Vertragsentwurf, identifizieren etwaige Steuerrisiken vor Veräußerung und geben wichtige Hinweise zu Steuerklauseln. Ferner beantworten wir Ihre steuerlichen Fragen zum Immobilienverkauf und beraten Sie diesbezüglich zu Ihren Steueroptimierungsmöglichkeiten.
Reservieren Sie zunächst einen 15-minütigen Kick-Off-Termin für ein kurzes Kennenlernen, zur Erstbesprechung Ihrer individuellen Situation sowie der weiteren Vorgehensweise (der Kurztermin ist bereits Teil des Paketes und wird nicht zusätzlich berechnet).
Wenn Sie schnell sind profitieren Sie noch von unserer Umsatzsteuerbefreiung als Kleinunternehmer i.S.d. § 19 UStG, sodass keine zusätzliche Umsatzsteuer anfällt. Unser Festpreis (Vergütungsvereinbarung) nach § 4 StBVV (Steuerberatervergütungsverordnung) bedeutet für Sie: Fairness und Planungssicherheit durch maximale Kostentransparenz bereits im Vorhinein.
Das Beste: Unsere Rechnung ist bei Ihnen vollständig als Werbungskosten/ Betriebsausgaben in der jeweiligen Einkunftsart abziehbar (steuermindernd). Bei Fragen schreiben Sie uns gerne
Festpreis gilt nur bis zu einem Objektvolumen von 1 Mio. €.
Anmerkung: Für die Steueroptimierung höhervolumiger oder mehrerer Objekte und ganzer Portfolien schreiben Sie uns gerne eine Mail für ein individuelles Angebot an